Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen), in Kraft getreten am 1. Mai 2002, danach weitere Änderungen, gilt vorrangig für Träger der Öffentlichen Gewalt auf Bundesebene, enthält insbesondere Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit.