Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder Antidiskriminierungsgesetz (ugs.), am 18.08.2006 in Kraft getretenes Bundesgesetz, verbietet Benachteiligungen aufgrund personenbezogener Merkmale (u.a. einer Behinderung), ermöglicht Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Privatpersonen, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.