Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (Committee on the Rights of Persons with Disabilites – CRPD) der Vereinten Nationen, überwacht die Einhaltung der Behindertenrechtskonvention, nimmt Individualbeschwerden an, prüft die Staatenberichte, 18 Sachverständige aus verschiedenen Ländern, in persönlicher Eigenschaft tätig, unterliegen nicht der Weisung eines Staates, für vier Jahre gewählt, zweimal jährliche Treffen in Genf.