„Düsseldorfer Appell gegen die Diskriminierung Behinderter“, hervorgegangen aus der Forderung der Behindertenbewegung, Menschen mit Behinderung nachträglich als NS-Opfer anzuerkennen, Appell an ein Behindertengleichstellungsgesetz nach dem Vorbild der Antidiskriminierungsgesetzgebung für Menschen mit Behinderung in den USA, 1991 von einem Bündnis aus Behindertenverbänden verabschiedet und auf der Reha-Messe (Fachmesse für Rehabilitation, Pflege, Prävention und Integration) in Düsseldorf der Öffentlichkeit vorgestellt, auch verbandsübergreifend tätig (Unterschriftensammlung, Veranstaltungen, Protestaktionen), erfolgreich 1994 bei der Verfassungsergänzung Art. 3 Abs. 3 Satz 2 im neuen gesamtdeutschen Grundgesetz (Benachteiligungsverbot ausdrücklich für Menschen mit Behinderung)
s.a. Initiativkreis Gleichstellung Behinderter
s.a. Verfassungsergänzung Art. 3
s.a. Aktion Grundgesetz